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26.01.2010 - Pawelski/Flachsbarth: „Ausschreibung gefährdet Bevölkerungsschutz und Ehrenamt"

Die hannoverschen CDU-Bundestagsabgeordneten Rita Pawelski und Dr. Maria Flachsbarth werden sich auf Bundesebene weiterhin dafür einsetzen, dass Rettungsdienstleistungen auch zukünftig nicht ausgeschrieben werden müssen. Das ist das Ergebnis eines von Pawelski initiierten Gesprächs über die Zukunft der Rettungsdienste in der Region Hannover am Dienstag im Deutschen Bundestag. Daran teilgenommen haben auch die Bundestagsabgeordneten der Region von FDP und SPD, Regionspräsident Hauke Jagau, die Vorsitzenden der Regionsfraktionen von CDU und SPD sowie Vertreter aus dem Bundeswirtschaftsministerium und dem niedersächsischen Innen- und Wirtschaftsministerium.

„In dem sehr konstruktiven Gespräch wurde deutlich, dass bei der Diskussion um die Ausschreibung von Rettungsdiensten eine Lösung im Sinne aller Beteiligten und vor allem im Sinne eines effektiven und zuverlässigen Bevölkerungsschutzes gefunden werden muss“, so Pawelski und Flachsbarth. Fest steht für die Parlamentarierinnen: „Eine nationale oder gar europaweite Ausschreibung der Rettungsdienste würde den zuverlässigen Schutz der Bevölkerung sowie die ehrenamtlichen Strukturen in der Region Hannover stark gefährden. Dies muss verhindert werden!“

Ganz wesentlich hängt die Frage der Ausschreibungspflicht und damit die Zukunft der Rettungsdienste von einem Urteil des Europäischen Gerichtshof ab, das in diesem Jahr erwartet wird. Entscheidet das Gericht, dass Deutschland bisher bei der Vergabe der Rettungsdienste gegen europäisches Recht verstoßen hat, müssten diese Leistungen wohl zukünftig ausgeschrieben werden – und zwar europaweit.

„Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass die Rettungsdienste nicht gefährdet werden“, so Pawelski und Flachsbarth. In diesem Zusammenhang diskutiert wurde die Aufnahme einer Ausnahmeregelung für Rettungsdienstleistungen in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), dann wäre eine Ausschreibung nicht notwendig. Pawelski forderte dies bereits im Juli und November letzten Jahres in Schreiben an die Wirtschaftsminister zu Guttenberg und Brüderle.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Dezember 2008 entschieden, dass in Sachsen die Vergabe von Rettungsdienstleistungen in einem nationalen Vergabeverfahren erfolgen muss. Die Region Hannover vertritt die Auffassung, dass sie diesem Urteil folgen und die Rettungsdienste zukünftig ausschreiben müsse. Das Land Niedersachsen sieht hingegen keine bindende Wirkung der BGH-Urteils für Niedersachsen. Eine endgültige Entscheidung der Region Hannover soll im März fallen.


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