
Die Fraktion
Mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages können eine Fraktion bilden, wenn sie derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Bundesland miteinander im Wettbewerb stehen. Die Fraktionsstärke ist entscheidend bei der Besetzung von Gremien, wie beispielsweise dem Ältestenrat oder den Ausschüssen. Im 17. Bundestag gibt es fünf Fraktionen: CDU/CSU (239 Sitze), SPD (146 Sitze) FDP (93 Sitze), die LINKE. (76 Sitze) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (68 Sitze).
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion führt der
Fraktionsvorsitzende Volker Kauder
gemeinsam mit dem Fraktionsvorstand. Im
Vorstand sind die Stellvertreter, die
Parlamentarischen Geschäftsführern, die
Justiziare, die Vorsitzenden der
Arbeitsgruppen sowie die Beisitzer
vertreten.
Weitere Infos zur CDU/CSU-Fraktion.
<<
zurück zur Übersicht
|
|