
Die Aufgaben
Der
Deutsche Bundestag ist direkt vom Volk gewählt und somit das höchste Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Die zentralen Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung. Darüber hinaus bestimmt er durch Wahlen die Besetzung anderer Verfassungsorgane. So wird u.a. der Bundeskanzler gewählt, ebenso die Verfassungsrichter. Auch an der Wahl des Bundespräsidenten ist das Parlament maßgeblich beteiligt. Die souveräne Stellung des Bundestages wird auch dadurch deutlich, dass er politisch keinerlei Aufsicht unterworfen ist, sondern seine Angelegenheiten selbst regelt.
Bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 wurden
622 Abgeordnete gewählt. Das Parlament setzen sich aus 299 direkt gewählten und 299 über Landeslisten gewählte Abgeordnete zusammen. Zudem fielen 24 Überhangmandate auf CDU und CSU.
Im 17. Deutschen Bundestag gibt es fünf Fraktionen. Mit 239 Sitzen ist die CDU/CSU-Fraktion stärkste Fraktion, gefolgt von der SPD-Fraktion mit
146 Sitzen, der FDP-Fraktion mit 93 Sitzen, der Fraktion DIE LINKE. mit
76 Sitzen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit 68 Sitzen.
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